FACETTENREICH
18.05.2011 | JAHRGANG 20 | Nr.
38
Opfer vs. Täter
Heute berichteten die Nachrichten
von einem Gerichtsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts. Das Gesetz
zur Sicherungsverwahrung von Straftätern ist verfassungswidrig.
Bisher wurden Straftäter, die als besonders gefährlich
eingestuft wurden, nach der vorgesehenen Haft in Sicherungsverwahrung
genommen, zum Schutz der Gesellschaft. Diese Sicherungsverwahrung unterschied
sich von der Haft allerdings nicht. Es wurde folgendes entschieden:
"Hier macht das Gericht genaue Vorgaben. Die Verwahrung ist
"den allgemeinen Lebensverhältnissen anzupassen", soweit
dies aus Sicherheitsgründen möglich ist. Die Verwahrten müssen
in besonderen Gebäuden und Abteilungen untergebracht werden, die
den therapeutischen Erfordernissen entsprechen, familiäre und soziale
Außenkontakte ermöglichen und über genügend Personal
verfügen. Vor allem aber muss es umfangreiche Therapiemöglichkeiten
geben, um die Gefährlichkeit zu vermindern. Den Untergebrachten soll
eine "realistische Perspektive auf Wiedererlangung der Freiheit"
eröffnet werden."
Quelle: heute.de
Das bedeutet, dass entsprechende Einrichtungen geschaffen werden müssen,
in denen diese Straftäter therapiert werden können. Justizministerin
Leutheuser - Schnarrenberger meint, dass es unerlässlich sei, für
diese Menschen die bestmögliche Therapie zu gewährleisten und
eine frühestmögliche Behandlung sicher zu stellen. Bei der Frage
nach den Opfern sagt sie: „Man darf beides gegeneinander nicht ausspielen!“
Damit ist dieser Punkt vom Tisch. Bei einem Kommentar der Tagesthemen
heißt es ebenso schlicht, dies sei nun mal die beste Möglichkeit
des Opferschutzes.
Ich frage mich, von wessen Seite aus wird da gedacht? Wer profitiert wirklich
von dieser Entscheidung bzw. von der gesamten rechtlichen Lage? Das Opfer
sicher nicht. Denn der Täter muss zwangsläufig erst gehandelt
haben, um therapiert zu werden. Prävention ist diese Methode also
nur für Täter, die bereits aktiv waren. Die Therapie greift
im besten Fall, nachdem der Täter wieder auf freiem Fuß ist.
Im Idealfall begeht er danach nie wieder eine solche Tat, aber versichern
kann das niemand. Auch wenn er eine intensive Behandlung erhält und
auch wenn sich intensiv um ihn gekümmert wird.
Länder müssen Gelder mobilisieren, die sie nicht haben, um Schwerverbrechern
die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen. Damit ihnen eine
realistische Perspektive auf Wiedererlangung der Freiheit ermöglicht
wird. So sieht also Gerechtigkeit in diesem Land aus?!
Dann habe ich einige gerechte Fragen dazu:
Wer ermöglicht den Opfern eine realistische Wiedererlangung auf Freiheit?
Auf innerliche, psychische Freiheit? Und wer garantiert den Opfern die
bestmögliche Therapie um sie wieder in die Gesellschaft einzugliedern?
Der Schänder erhält, wovon das Opfer vielleicht sein Leben lang
träumen wird! Für Straftäter ist vorgesehen, nachdem sie
ihre Strafe verbüßt haben und therapeutisch wieder aufgebaut
wurden, einen möglichst nahtlosen Eingang ins soziale Leben zu bekommen.
Arbeitgeber, Nachbarn, Mitmenschen werden dazu angehalten diesen Straftätern
eine Chance zu geben wieder ein normales Leben führen zu können.
Um sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren.
Wenn ein Opfer durch die vom Täter verursachten Taten nicht mehr
klarkommt im Leben, wenn Angst den Alltag bestimmt, wenn die Hilflosigkeit
sich nicht vertreiben lässt, wenn sich das eigene Leben vollkommen
sinnlos anfühlt, weil man diese Demütigung nicht mehr ertragen
kann, wer kommt um eine Wiedereinführung ins soziale Leben zu gewährleisten?
Wer geht zu den Arbeitgebern und bittet sie darum, diesen völlig
verängstigten verschüchterten Menschen einzustellen?
Für Opfer von schweren Gewaltverbrechen ist ein Leben, wie es hier
als normal gilt oft unmöglich! Allein der Gang auf die Straße
kann zum Spießrutenlauf werden.
Gewaltverbrecher erhalten Geleitschutz wenn sie nach draußen kommen.
Als Schutz vor der Gesellschaft. Ein Opfer wird unmittelbar nach der Tat
nach Hause geschickt. Alleine!
Das Opfer erhält also weder Geleitschutz noch eine intensive Behandlung
vom Staat aus. Wenn man als Opfer Hilfe benötigt, muss man sehen
wer sie einem gibt. Und das, wenn man ohnehin in einem äußerst
labilen Zustand ist. Natürlich, es gibt Einrichtungen und Anlaufstellen.
Doch es liegt im eigenen Ermessen diese Aufzusuchen. Ob man überhaupt
sofort einen Therapieplatz findet und ob das dann auch wirklich das Richtige
ist, das alles liegt im eigenen Ermessen.
Auf der Homepage der Polizei liest man unter dem Stichwort Opfer von
Gewaltverbrechen:
„Wenn Sie Opfer einer Straftat, insbesondere eines Gewaltverbrechens
geworden sind, so hilft Ihnen die Polizei, die stets Ihre erste Anlaufstelle
sein sollte, wenn Ihnen Gewalt angetan wurde.“
Polizei Dein Freund und Helfer! Ist das so? Nimmt sich die Polizei der
Opfer wirklich an? Nimmt sie einen in den Arm, wenn man psychisch und
körperlich am Ende ist, weil man gerade Opfer eines Gewaltverbrechens
geworden ist? Ist sie in diesem Moment dein Freund und Helfer?
Was wäre denn aus humaner Sicht Hilfe in diesem Moment?
Nach meinen Recherchen ist dabei folgendes heraus gekommen:
Zuwendung, Vorsicht, Sensibilität wären sicherlich Dinge, die
adäquate Hilfe darstellen würden. Was die Polizei allerdings
darunter versteht, unterscheidet sich massiv von diesen Dingen. Denn deren
Hilfe für die Opfer besteht einzig in der Findung des Täters.
Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden aber einem Opfer sind die Täter,
nachdem es ihnen entkommen konnte, so was von egal. Da sucht man Schutz,
Zuwendung und nicht Menschen die sich einzig um den Täter kümmern.
Und diese Prozedur, die man durchläuft wenn man Opfer einer Vergewaltigung
wird, ist kein Zuckerschlecken! Sie hat auch absolut nichts mit der Hilfe
zu tun, die in diesem Moment sinnvoll wäre für das Opfer. Ich
möchte dazu kurz eine mögliche und absolut gebräuchliche
Situation schildern, die ein Vergewaltigungsopfer kurz nach der Tat mitmacht,
nachdem es in staatliche Obhut gekommen ist:
Zuerst kommt man in ein Krankenhaus, in einen gynäkologischen Untersuchungs-raum.
Jedes Kleidungsstück muss man ausziehen, um dann völlig nackt
auf dem gynäkologischen Stuhl zu sitzen. Jede Frau weiß, wie
unangenehm dieser Stuhl sein kann, wenn man nicht gerade alle Nerven völlig
beisammen hat. Um einen herum laufen lauter Leute. Dann wird einem in
jede Körperöffnung gestarrt. Die psychische Verfassung des Opfers
spielt keine Rolle. Denn es geht ja um Beweissicherung und nicht um psychische
Betreuung. Das ist jetzt schließlich das Wichtigste!
Anschließend erhält man eine Art Overall aus Stoffpapier und
wird zur nächsten Wache gekarrt. Dort sitzt man dann mit einem Beamten
in seinem Büro, erhält im besten Fall ein Glas Wasser und nimmt
Protokoll auf.
Dabei kümmert sich der Beamte als aller letztes um die psychische
Verfassung des Opfers. In mühevoller Kleinarbeit muss man sich nun
ins Gedächtnis rufen, was man eigentlich krampfhaft versucht zu verdrängen.
Dabei muss man natürlich Rücksicht auf die eingeschränkte
Fingerfertigkeit des Beamten nehmen, der im 10-Finger-Such-System schreibt.
Auch die Fragen die gestellt werden richten sich nach Katalog und entbehren
jedes Feingefühls. So ein Vorgang dauert gut und gerne 2-3 Stunden
allein fürs Protokoll.
Hat man diese Odyssee des Grauens überlebt, darf man noch jemanden
anrufen der einen abholt. Wenn es niemanden gibt oder man in einer fremden
Stadt ist, rufen sie vielleicht noch ein Taxi. Die Kosten trägt man
natürlich selbst. Das ist Hilfe in den Augen der Polizei. Wenn ich
es jetzt mal ganz platt auf den Punkt bringe, ist die Ermittlung eines
Gewaltverbrechens einzig und allein dem Verbrecher gewidmet. Das Opfer
bloß gequälter, geschundener Statist in seinem eigenen Horrorfilm.
Wie kann es sein, das dieser Zustand nach wie vor keine Beanstandung erfährt,
dafür aber alle paar Jahre über das Wohlbefinden von Gewaltverbrechern
entschieden wird? Ist eine realistische Chance auf Wiedererlangung der
Freiheit für den Täter wichtiger als für das Opfer? Geht
der Staat wirklich davon aus, dass ein Gewaltverbrecher eher ein gesundes
Mitglied der Gesellschaft wird als ein Opfer? Sieht er es als selbstverständlich
an, dass ein Opfer aus eigenen Kräften genesen muss, ein Schwerverbrecher
aber muss zu seinem Glück gezwungen werden?
Ich kann nicht anders, ich sehe in diesem Fall wieder ein Beispiel für
unseren ach so gerechten Sozialstaat, dessen Sozialität aber vorrangig
darin besteht, seinen Augenmerk auf gescheiterte Menschen zu richten.
Der "normale" Bürger scheint keiner besonderen Beachtung
würdig. Nur wer laut schreit oder es schafft, das andere laut über
ihn schreien erhält Anerkennung. Den Rest beißen die Hunde.
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